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Aktuelles

"Wo Unrecht zu Recht wird,

wird Widerstand zur Pflicht"

( Bertold Brecht ) und §§ 20 Abs. 4 Grundgesetz

 

Diese Website ist für Alle, die die Grundrechte unserer Demokratie schützen und verteidigen wollen

 

Nur wer die Vergangenheit kennt, wird die Gegenwart verstehen und die Zukunft gestalten können.

August Bebel

 

04.Juni 2014

Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wie selbstverständlich ohne Begründung abgelehnt. Ist das immer so, oder werden auch Beschwerden angenommen?

Eine Beschwerde eines Holocaust - Leugners wegen Verletzung seiner Meinungsfreiheit wurde 2011 natürlich zugunsten des Beschwerdeführers seitens der Richter, Kirchhof, Eichberger und Masing entschieden.

Sind diese Verfassungsrichter noch neutral und unabhängig dem Grundgesetz verpflichtet oder wird hier willkürlich nach Gesinnung und Art der Meinungsäußerung unterschieden.

Entscheiden Sie selbst ob Sie auch diese juristischen Klimmzüge gemacht hätten, um einen klaren Straftatbestand, wie die Leugnung des Holocaust, als Meinungsfreiheit zu werten.

Beide Entscheideungen können Sie in der rechten Spalte nachlesen.

28. Mai 2014

 Zeitgleich zum Festakt des Bestehens des Grundgesetz ( 65 Jahre ) in unserer sog. Volksvertretung ( Bundestag ) oder besser gesagt Lobbyvertretung des Kapitals und der heuchlerischen und selbstbeweihräuchernden Reden einiger sog. Volksvertreter habe ich mich entschlossen diesem Grundgesetz eine Dokumentation in Buchform zu widmen.

Titel:

" Die deutsche Justiz und Gerichtsbarkeit im Geiste des Grundgesetz,

oder warum ( ertrinkt ) Karlsruhe in Verfassungsbeschwerden? "

 

Eine dokumentarische Aufarbeitung über den Einfluss von Politik und

Gesellschaft auf unsere Justiz und unsere Rechtssprechung.

( Das sich fortschreibende Manuskript können Sie unter Manuskript Buch GG gerne verfolgen )


 

Mai 2014

Flugblatt zum Pseudo Nationalpark Eifel wurde neu entwurfen.

Titel: 10 Jahre Nationalpark Eifel, 10 Jahre Lügen und Betrügen ?

( zu lesen in der rechten Spalte )

28.04.2014

Verfassungsbeschwerde wurde nochmal unter Bezugnahme auf das Urteil des EGMR vom 17.04.2014 u.a. vertiefend ergänzt.

Die Vertiefung  können Sie nachlesen in der rechten Spalte unter Bundesverfassungsgericht / Verfassungsbeschwerde.

 

17.04.2014

Dauerhafte Eilmeldung

 

Ein Meilenstein für den Artikel 5 GG wurde heute in Straßbourg beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gesetzt. In der sog. Amöneburger Flugblattaffäre hat der EGMR einem Beschwerdeführer aus Deutschland in letzter Instanz sein Grundrecht auf Meinungsfreiheit bestätigt. Das ist eine klare Ohrfeige für das Bundesverfassungsgericht und seine Richter in Karlsruhe, die diese Beschwerde ohne Begründung abgelehnt hatten. Auch die Bundesregierung wurde verpflichtet sich zu dem Vorgang zu äußern. Der Beschwerdeführer erhält zusätzlich noch 3000,- Euro Schmerzensgeld von der Bundesrepublik Deutschland. Eine klare und richtige Entscheidung, dass unsere Verfassung und die damit verbundenen Grundrechte nicht nach Gutdünken von den Gerichten behandelt werden dürfen. Den dazugehörigen Medienartikel können sie hier lesen:

Amöneburger Flugblattaffäre Medienartikel Frankfurter Neue Presse

und hier die deutsche Übersetzung des Urteils

EGMR Urteil deutsche Übersetzung

15.04.2014

Verfassungsbeschwerde ist jetzt online nachzulesen. Rechte Spalte unter Bundesverfassungsgericht / Verfassungsbeschwerde, einfach den Link öffnen.  Viel Spaß beim Lesen:-)

 

07.04.2014

Heute persönlich in Karlsruhe beim Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde

zum Prozess Kraatz ./. Kreis Euskirchen abgegeben

06.04.2014

CDU will Rechte der Verfassungsrichter beschränken 

 Artikel Spiegel Online vom 06.04.2014 

18.03.2014

 

Sollten Sie im 1. Fall der Meinung gewesen sein, dass das Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen, wegen grober Rechtsfehler wie Fürsorgepflicht des Richters gegenüber den anwesenden Parteien oder schlichtweg wegen massiven Verstoß der Beklagten gegen die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, aufgehoben würde, dann lagen Sie falsch in Ihrer Einschätzung.

Laut Beschluss des OVG Münster vom 06.03.2014 ( zu lesen unter 4. Kammer / rechte Spalte ) ist die Berufung gegen das Urteil des VG Aachen ( Richter Lehmler jetzt Vizepräsident des VG Aachen ) unzulässig.

Die Richter sind der Meinung, Klagen gegen Hausverbote seien unzulässig, Ausstrahlungswirkungen auf Grundrechte spielen hier ersichtlich keine Rolle. Das ist schon eine sehr spezielle Sichtweise auf dieses Verfahren.

Mein Eindruck ist, wir sind hier ein OVG und mit Grundrechten für aufmüpfige Chaoten oder sog. Rebellen haben wir hier nichts zu tun.

Wenn der Kerl will, kann er ja nach Karlsruhe zum Bundesverfassungsgericht gehen.

Apropos Karlsruhe und Verfassungsgericht, dass werden wir jetzt auch tun.

Sie haben wieder die Wahl zu entscheiden, diesmal als Richter am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

 

20.02.2014

Wie würden Sie entscheiden, wenn Sie Richter am Oberverwaltungsgericht Münster wären?

1.Fall

Der Kreis Euskirchen räumt ein, dass das ausgesprochene Hausverbot ( um zu verhindern, das Flugblätter gegen Korruption und Vetternwirtschaft verteilt werden) rechtswidrig war und eindeutig gegen §§ 5 des Grundgesetz verstoßen hat.

Da der Landrat bzw. sein allgemeiner Vertreter sich dafür bis heute nicht entschuldigt haben, lehnte ich eine Erledigungserklärung bei Gericht ab und bestand auf einem Urteil. Die Klage wurde mit dem Hinweis der Verweigerung der sog. Erledigungserklärung von dem Vorsitzenden Einzelrichter Lehmler am VG Aachen abgewiesen. D.h. derzeit gibt es keine Rechtssicherheit was das zukünftige Verteilen von Flugblättern auf dem Kreishausgelände in Euskirchen rechtfertigen würde. Obwohl klar erwiesen ist, dass die Kreisverwaltung das Grundgesetz massiv verletzt hat, hätte Sie nach diesem Urteil, wieder die Möglichkeit, die Meinungsfreiheit ihrer Bürger in Ihrem Sinne zu beschränken. Sollte dieses Urteil nicht im Sinne unserer Rechtsstaatlichkeit und Verfassung aufgehoben werden? Entscheiden Sie selbst und begleiten Sie diesen Prozess gerne auf unserer Website weiter. Den gesamten Schriftverkehr zu diesem Verfahren lesen Sie unter 4. Kammer VG Aachen in der rechten Leiste.

 

 

2.Fall

 

Muss die Polizei bedingungslos Amtshilfe für Behörden und andere staatliche Organisationen leisten, auch wenn sie dadurch Grundrechte der Bürger der Bundesrepublik Deutschland verletzt? Oder sollte unsere Polizei die Möglichkeit haben, in Zukunft eigene Entscheidungen im Rahmen der Amtshilfe zu treffen und dabei auch bei dem Verdacht, dass Grundrechte verletzt werden, die Amtshilfe zu verweigern? 

Darf weiterhin die Polizei im Nachhinein behaupten, die Androhung von unmittelbarem Zwang ( zeitliche Sicherungsverwahrung ) zur Unterbindung von Protesten durch die Polizei, wäre nur ein informatives Gespräch gewesen? Oder ist jede Anordnung die ein Polizeibeamter in Uniform ausspricht ein Verwaltungsvorgang und somit auch für den Bürger rechtlich beanstandbar?

Wie sollen wir als freie Bürger erkennen, ob die Polizei uns nur informieren will oder ob es sich um eine Amtsanweisung handelt?

Entscheiden Sie selbst und begleiten Sie diesen Prozess gerne auf unserer Website weiter. Den gesamten Schriftverkehr zu diesem Verfahren lesen Sie unter 6. Kammer VG Aachen in der rechten Leiste.

Ps. In  Münster ( Hiltrup ) ist die Polizeihochschule der Länder der Bundesrepublik Deutschland    :-)

 

 

 

 

12.02.2014

So jetzt ist es amtlich, gegen beide Urteile der Schande, des Verwaltungsgerichts Aachen wurde fristgerecht die Zulassung der Berufung beim OVG Münster beantragt.

 

 

 

 

 

04.10.2013

Jetzt wird es richtig spannend. Das Verfahren gegen den Kreis gewonnen, Kreis Euskirchen hat eingeräumt, dass Flugblätter ohne vorherige Genehmigung des Landrats auf dem Gelände bzw. auch im Gebäude ohne Einschränkungen verteilt werden können.

 

Allerdings ist die Klage vom Richter "Lehmler" mit fadenscheidigen Begründungen und bewusster Verletzung seiner Fürsorgepflicht (§139 ZPO ) abgelehnt worden.

 

Ob und wie die Berufung gegen dieses Schandurteil beantragt  bzw. begründet wird und demzufolge die nächste Instanz bemüht werden muss, wird zur Zeit geprüft.

 

Das Protokoll der Verhandlung sowie das Schandurteil des Richters "Lehmler" lesen sie unter 4. Kammer VG Aachen

 

 

 

 

 

 

 

19.09.2013

Termin vor dem Verwaltungsgericht Aachen 23.09.2013 um 9:00 Uhr.

Justizzentrum Aachen Sitzungssaal A 2.012  Haus A 2 OG

 

 

 

 

19.08.2013

Ein Hoch auf unsere Rechtsstaatlichkeit

( Achtung Sarkasmus )

Der Vorsitzende Richter Lehmler lehnt z.Z. jegliche Zeugenbefragung in der mündlichen Verhandlung ab.

Warum wohl?

Weil sich beide Zeugenaussagen des Kreis Euskirchen und der Polizei widersprechen?

Oder wurde massiv Druck ausgeübt, damit diese Rechtsbeugung und dieser Grundrechtsverstoß im Nirvana verschwindet?

Es wird nicht gelingen. Wir werden notfalls zum OVG Münster in Berufung, bzw. zum BVG Leipzig oder wenn der Klüngel und Amtsmissbrauch bis dahin reicht, nach Karlsruhe zum BvR gehen.

( siehe rechte Spalte 4. Kammer  VG Aachen )

21.07.2013

HOPPALLA 

WAS IST DENN DA PASSIERT???

HAT DER VORSITZENDE RICHTER AM VG AACHEN SICH EINE TASCHENAUSGABE DES GRUNDGESETZ SCHENKEN LASSEN?

ODER WAR UNSER DRUCK GRÖSSER ALS DER MÖGLICHERWEISE POLITISCHE DRUCK DER BEKLAGTEN?

 

WIE DEM AUCH SEI; DIE KLAGE; DIE VOR 3 WOCHEN NOCH UNZULÄSSIG WAR; SCHEINT JETZT WIEDER ZULÄSSIG ZU SEIN. MEHR NOCH; ES FINDET AM 23.09.2013 UM 9:00 UHR EINE MÜNDLICHE VERHANDLUNG VOR DEM VG AACHEN STATT.

 

DAS HEISST DER KREIS EUSKIRCHEN UND SEINE VERTRETER MÜSSEN SICH FÜR IHRE WILLKÜRLICHE GRUNDRECHTSVERLETZUNG IN VOLLEM UMFANG VERANTWORTEN.

 

DER MÖGLICHE AMTSMISSBRAUCH UND DIE NICHT UNMÖGLICHE BEEINFLUSSUNG DER JUSTIZ IST VORERST GESTOPPT UND DIE RECHTSSTAATLICHKEIT VORERST WIEDER HERGESTELLT.

 

DEN GESAMTEN SCHRIFTVERKEHR SOWIE DIE EINLADUNG ZUR ÖFFENTLICHEN VERHANDLUNG LESEN SIE UNTER 4.KAMMER

 

Eine Anmerkung zu unserer Anzeigenkampagne:

Wir bedanken uns bei allen Verlagen, die unsere Anzeige abgedruckt haben.

Es war für uns sehr überraschend, mit welchen Methoden einzelne Verlage unsere Meinungsfreiheit einschränken wollten.

Besonders dreist hervorgehoben, hat sich hierbei der Zeitungsverlag Aachen, nach sehr zähen Verhandlungen und Überzeugungsarbeit erklärte man sich bereit unsere Kleinanzeige abzudrucken, allerdings behandelte man uns wie einen Immobilienmakler und verlangte bis zu 1000% Aufschlag auf den regulären Preis einer privaten Kleinanzeige. Ob durch diese Vorgehensweise der Zeitungsverlag Aachen weiterhin verhindern wollte, dass unsere Anzeige abgedruckt wird, bleibt Spekulation. Festzuhalten bleibt, Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit laut Grundgesetz sieht anders aus.

 

 

 

Juni 2013

 

Steht möglicherweise in Aachen der nächste Justizskandal an?

 

Wenn man die Ausführungen der 4.Kammer vom VG Aachen liest, könnte man meinen, Grundrechte hätten für den Kreis Euskirchen keine Gültigkeit.

Der Kreis Euskirchen bestreitet jegliche Verfügungsmaßnahmen, warum hat dann die Polizei Amtshilfe geleistet? (und dieses auch bestätigt)

Funktionieren da etwa alte Seilschaften, die das Recht so beugen , um kritische Stimmen auszuschalten?

 

Wir werden unter allen Umständen versuchen, diese möglicheVetternwirtschaft zu bekämpfen.

 

Alle ausführlichen Infos rechte Spalte unter 4.Kammer VG AC.

 

 

 

Maerz 2013

 

Kann der Kreis Euskirchen (Landrat ) sein Hausrecht missbrauchen um Korruptionsvorwürfe und Vetternwirtschaft zu vertuschen? Oder muß sich auch der Kreis Euskirchen an das Grundgesetz Art. 5 halten?

 

Diese Frage beschäftigt derzeit das Verwaltungsgericht Aachen (4.Kammer)

 

 

Desweiteren, muß unsere Polizei diesen Grundrechtsverstößen bedingungslos folgen und durch Platzverweis etc. dieses missbrauchte Hausrecht durchsetzen? Oder dürfen unsere Polizeibeamten selbst denken und nach Abwägung Ihre Entscheidung selbst treffen?

 

Diese Frage beschäftigt derzeit das Verwaltungsgericht Aachen

(6. Kammer)

 

 

Zur Zeit versuchen beide Behörden mit sehr fragwürdigen Begründungen und "juristischen Winkelzügen", die Klage gegen die  offensichtliche Grundrechtsverletzung des Art. 5 zu verhindern.

 

Es bleibt spannend:-)

 

Januar 2013

HEUREKA

Das OLG Köln hat das Schandurteil des LG Aachen endlich aufgehoben.

Damit ist der Artikel 5 unserer Verfassung auch für die Profit und Profil- Geier in Vogelsang bindend.

Den Beschluss können Sie unter Beschluss OLG Köln nachlesen

Offener Brief

Vogelsang ist endlich frei von Willkür und neuer Diktatur. Wir, der Souverän können endlich frei unsere Meinung zu der Umgestaltung des Lernorts sagen. Die Profil und Profitsüchtigen Verantwort-lichen, die seit Jahren unsere Steuergelder wie selbstverständlich in Ihren "Spielplatz" pumpen, müssen in Zukunft die Meinung ihrer kritischen Beobachter akzeptieren und können nicht mehr nach Gutdünken ihr Hausrecht willkürlich durch-setzen. Dieser Beschluss des OLG Köln ist in meinen Augen ein Sieg der Demokratie und auch ein Gewinn für die Stärkung des Lernorts Vogel-sang. Die Verantwortlichen von Vogelsang werden in Zukunft ihre selbst verordnete politische Neu-tralität (um mögliche Investoren nicht abzu-schrecken ) aufgeben müssen und ganz klar ein Zeichen gegen Ewig gestrige und rechtes Gedank-engut setzen müssen, damit dieser Lernort nicht zur Pilgerstätte wird. Das wird nicht funktionieren mit Variete-Theater und ähnlichem im sog. Kultur-kino, wo teure Karten verkauft werden, sondern das muß ein Signal an die Jugend sein. Z.B. Rock-konzert gegen Rechts, aber auch nicht für teuer Geld im "Kulturkino" sondern als Openair vor van Dooren mit Wiese, wo Jugendliche für kleines Geld Zugang finden. Dieser Erlös sollte dann aber nicht in Panoramaaufzüge und ähnlichen Dingen inves-tiert werden, sondern sollte Präventivmaßnahmen gegen rechte Gewalt unterstützen. Z.B. Aktions-bündnis "Eifel gegen Rechts". Noch ist dieses ein Traum, aber auch dieser Beschluss des OLG Köln ist vor 1,5 Jahren noch als Träumerei abgetan worden.

Schleiden, im Januar 2013

 

 

 

 

Ich sehe nicht ein, warum ich, der Einfall Anderer wegen,

Respekt vor Lug und Trug haben sollte.

( Schopenhauer )

 

Ganz Vogelsang unter Denkmalschutz?

Seit dem 20.11.2012 wird in den Medien verbreitet, dass die Bezirksregierung Köln plant, dass gesamte Gelände Vogelsang unter Denkmalschutz zu stellen.

Warum?

Sind es die alten Wellblechhütten von "Schelde" oder ähnliches wert?

Oder sind da einige Verantwortliche, die bisher den Blick getrübt hatten, über Ihren eigenen "Schatten gesprungen"  und haben  eeeennndddlllliiicchhh die berühmte "Reißleine" gezogen.

Wie dem auch sei, es ist das beste was Vogelsang seit ca. 10 Jahren passieren konnte.

Die Reaktionen unserer Profil und Profitsüchtigen sog. Volksvertreter des Kreises Euskirchen können Sie in der Kölnischen Rundschau vom 20.11.2012 gerne nachlesen.

Es fühlt sich an, als wenn man kleinen Kindern Ihr Spielzeug wegnimmt. (z.B. Skandal ruft der Fraktionsvors. der CDU )

 

Adventszeit in Vogelsang 2012

 

Advent Advent am ( Standort ) " Burg Vogelsang" noch immer ein Lichtlein brennt.

Man klüngelt viel, man korrupiert schnell, man will es rasch bauen das neue Wellness Hotel.

Doch oje wer oder was ist das?

Wer will uns verderben den größenwahnsinnigen Spaß?

Sind es Demokraten, Antifaschisten, Bürgerrechtler oder Rebellen?

Oder gar zukunftsweisende Vorboten?

Man sollte Sie diffamieren, denunzieren und überschütten mit Strafanzeigen und Hausverboten.

Warum ach, wollen Sie nicht verstehen, dass Justizia und der Staatsanwaltschaft Aachen, die Grundrechte der Verfassung in der Eifel am Arsch vorbei gehen.

Wir wollen ohne Rücksicht die Natur und Geschichte verkaufen und viel viel Geld kommt rein, dass ist uns wichtig, um glücklich zu sein.

 

 

Und fahren wir dann in unserem Gewand das neue Wellness Hotelvoll gegen die Wand, dass ist nicht so schlimm und auch nicht so graus, denn nach der Eröffnung, sind wir Verantwortlichen auf Steuerzahlerkosten mal wieder fein raus.

Und wer uns nicht glaubt, die Größenwahn-Geschicht, der schaue sich an des Obersalzberg und des Nürburgring neue Gesicht.

Millionen im Sande, Steuerzahler schaut stumm zu, jetzt denkt darüber mal nach und lasst die Verantwortlichen dafür nicht in Ruh.

Wir haben Grundrechte, wie die Meinungsfreiheit, wisst Ihr dasalle und seid Ihr dazu auch bereit?

Wer ist denn der Souverän in diesem Staat?

Die korrupten Politiker und Ihre neue ("braune"??? )Saat?

Oder sind es die geknechteten Millionen, die Ihre Stimme nicht erheben, wollt Ihr in einer neuen Diktatur oder endlich in Freiheitleben?

Nun kehret schön heim zu Kaffee und Kuchen, denkt mal darüber nach und lasst es uns gemeinsam versuchen! 

 

 

 

Gegen eine

kommerzielle Ausbeutung des

NS- Täter und

Lernorts

ehem. Ordensburg

Vogelsang / Eifel

 

Für einen bewussten und sensiblen Umgang mit dem "schweren Erbe" des Nationalsozialismus in der Eifel.

d. h.

Kein neues Krimi,- Wellness,- sog. Themenhotel und auch keine Filmakademie an diesem historisch schwr belasteten Lernort der NS Geschichte.

 

Kein"Phantasialand Eifel", was ähnlich wie der Nürburgring zum persönlichen "Spielplatz" einiger Profil und Profitsüchtiger Menschen in der Region verkommt. 

 

 

 

Ist der geschichtliche Lernort

Anlage "ehemalige Ordensburg Vogelsang" in der Eifel,

 "Privatgelände" oder unterliegt er Grundrecht und

 somit auch in Zukunft weiteren Protesten gegen neue

 Krimihotels, Korruption und Vetternwirtschaft?

 

Diese Frage wird nun in 3 Instanz  vor

dem Oberlandesgericht Köln entschieden.

 

 Laut Verfassungsgericht kann das Verbot des Verteilens von Flugblättern nicht ausgesprochen werden, um bestimmte Meinungsäußerungen allein deshalb zu unterbinden, weil sie von der Beklagten nicht geteilt, inhaltlich missbilligt oder wegen kritischer Aussagen gegenüber dem betreffenden Unternehmen als geschäftsschädigend beurteilt werden.

 Artikel 5  Absatz 1 Satz1 Grundgesetz, schützt das Äußern einer Meinung, nicht nur hinsichtlich ihres Inhaltes, sondern auch hinsichtlich der Form ihrer Verbreitung. Hierzu gehört namentlich das Verteilen von Flugblättern, die Meinungsäußerungen enthalten. Geschützt ist darüber hinaus auch die Wahl des Ortes und der Zeit einer Äußerung. Der sich Äußernde hat nicht nur das Recht, überhaupt seine Meinung kundzutun, sondern er darf hierfür auch die Umstände wählen, von denen er sich die größte Verbreitung oder die stärkste Wirkung seiner Meinungskundgabe verspricht.

Eingriffe in die Freiheit der Meinungskundgabe bedürfen zunächst eines legitimen Zwecks. Für die Einschränkung der Meinungsfreiheit ist die Beklagte angesichts ihrer unmittelbaren Grundrechtsbindung und der damit korrelierenden fehlenden Möglichkeit, sich im Verhältnis zur Beschwerdeführerin auf eigene Grundrechte zu berufen, in der Ausübung ihres Hausrechts grundsätzlich begrenzt. Sie darf dieses nicht wie private Bürger prinzipiell nach Gutdünken zur Durchsetzung ihrer Interessen verwenden.

Was für eine moralische bzw. wertschätzende Haltung haben eigentlich die Verantwortlichen in Vogelsang?

 

Auf der einen Seite werden Ausstellungen über Widerstand in der NS Diktatur gezeigt, ( unseres Erachtens völlig zu Recht an diesem Ort )

anderseits wird unser Widerstand gegen neuen Größenwahn ( wie Hotelneubau) mit ähnlichen Mitteln wie Hausverbot, Verfolgung, Diffamierung, Anzeigen und Gerichtsprozessen begegnet.

 

Ist das der Beginn einer neuen Diktatur auf Vogelsang?

 

 

Diskutieren Sie mit und unterbreiten uns Ihre Anregungen, Vorschläge bzw. Meinung gerne in unserem Gästebuch

 

Laut Zeugenaussage des Geschäftsführers der SEV, Thomas Fischer-Rheinbach können auf dem Gelände von Vogelsang willkürlich Hausverbote ausgesprochen werden.

d.h. im Klartext

Wir Steuerzahler dürfen den neuen Größenwahn auf Vogelsang finanzieren,

sollen aber unserer freien Meinungsäußerung, die uns nach § 5 Grundgesetz

 zusteht an diesem ( möchte gern ) demokratischem Ort beraubt werden.

 

Deshalb unsere Bitte:

 

Verhindern Sie mit uns gemeinsam den geplanten Größenwahn und gestalten Sie mit Ihren Vorstellungen und Projekten das "NEUE VOGELSANG" zu einem wirklichen demokratischen Lernort, wo alte und neuen Diktaturen keinen Platz finden dürfen.

 

 

Vogelsang wird mehrheitlich von der "öffentlichen Hand"beherrscht, so dass das Grundgesetz höher zu gewichten ist als willkürliche Hausordnungen; Verbote oder sonstige Schikanen.

 

Oder einfach für die Verantwortlichen ausgedrückt Vogelsang unterliegt Grundrechtsbindung.

 

d.h.

kloppt eure Hausordnung und alle anderen diktatorischen Elemente in die Tonne.

 

:-)  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

"Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht"

Vaclav Havel

 

 

 

 

 

 

 

 

Stoppt den Hotelneubau auf Vogelsang!!!

 

 

 

Seit einiger Zeit wird mit allen Mitteln versucht,auf dem Gelände der ehemaligen "Ordensburg Vogelsang" einen Hotelneubau zu realisieren.

Dazu muss man wissen, dass auf Vogelsang ca.50000 qm Geschossfläche z.Z. leer stehen und nicht genutzt werden.

Dieses Bauensemble ist in den 1930 er Jahren entstanden und wurde vor längerer Zeit bereits unter Denkmalschutz gestellt.

Warum wird diese alte Bausubstanz nicht genutzt?

Es geht sich alleine um die Vermarktung und den Profit der vorhandenen Grundstücke mitten im Herzen des "Nationalpark Eifel".

Die vorhandene Bausubstanz verfällt zunehmend, aber neue Gebäude die diesen historischen Lernort verwässern, sollen entstehen.

In etwa nach dem Motto:

So schlimm wird das hier früher ja nicht gewesen sein, wenn man jetzt hier im neuen Wellness-Hotel relaxen kann.

Diese Denkweise ist diesem historischen Ort nicht angemessen und die Verantwortlichen sollten sich darauf besinnen "Vogelsang zu dem Ort zu machen, was er heute ist bzw. laut Leitbild der Vogelsang ip gGmbH sein sollte:

Ein Lernort und Begegnungsstätte für Menschen die aus der Geschichte gelernt haben und lernen wollen sowie Menschenrechte, demokratisches Handeln und Denken , Solidarität und Wertschätzung heute nicht nur in Ihrem Wortschatz haben, sondern diese Dinge auch im Alltag vorleben.

Zeigen wir den Verantwortlichen auf Vogelsang dass dieser Hotelneubau das falsche Signal für eine nachhaltige Entwicklung unserer geliebten Region "Nationalpark Eifel" ist.

Je größer der Widerstand und je geringer die Akzeptanz für diesen Irrsinn ist, desto schwieriger wird es für die Verantwortlichen einen Investor zu finden, der diesen Irrsinn finanziert.

Zeigen wir Ihnen, dass wir dieses Hotel an diesem Standort nicht haben wollen.

Es geht um unsere Heimat und Lebensmitte in einer der schönsten Regionen Deutschlands im "Nationalpark Eifel".

Wenn auch Sie uns unterstützen wollen, würden wir uns über Ihr Engagement freuen.

Sie können uns jederzeit eine e-mail schreiben oder Sie schreiben  Ihre Meinung,Kritik oder Anregung in unser Gästebuch,wir werden diese sammeln und zu ggb.Zeit den Verantwortlichen überreichen.

Herzlichst

Ihr

Sven Kraatz

freier Referent auf Vogelsang

 

Ps.Auch die Nationalsozialisten hatten in den 1940er Jahren einen Hotelneubau auf Vogelsang geplant,  diesen stoppte damals der selbst entfesselte 2.Weltkrieg ...

 

Achtung: das ist nicht die offizielle Website von Vogelsang, diese finden Sie unter:

vogelsang ip  Allerdings werden Sie da vergebens ein Gästebuch für Ihre Meinung finden.Sie können gerne unser Gästebuch nutzen!Unsere Website wird auch von den Verantwortlichen von Vogelsang ip gelesen:-)